Verkehr/Führerscheinuntersuchungen

Gerne führen wir für Sie alle notwendigen Führerscheingutachten für die Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, DE 1 sowie D1E durch. Hierfür benötigen sie ein augenärztliches Gutachten. Für die Klassen A und B genügt in der Regel ein augenärztliches Attest. Bei eingeschränkter Sehschärfe benötigen sie eventuell ein augenärztliches Gutachten.

Haben sie Fragen? Wir beraten sie gerne.