Checkliste ab welchem Alter zum Augenarzt

Kinder sollten zu einer augenärztlich-orthoptisch Untersuchung (Sehschul-Sprechstunde)…

...sofort...

bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, welche die Pupille verdecken, auffälliger Tollpatschigkeit oder falls man einer Sache nicht sicher ist.

...mit 6 bis 12 Monaten...

bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen, sowie bei Kindern aus Familien mit bekannt erblichen Augenerkrankungen.

...mit 30 bis 42 Monaten...

spätestens auch bei unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern. Besonders einseitige Sehfehler werden oft zu spät erkannt. Eine Untersuchung des Kindes beim Augenarzt kann frühzeitig Klarheit über die Erkrankung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.

Auch wenn keine Beschwerden oder Auffälligkeiten auftreten, sollte man mit seinem Kind regelmäßig zur Vorsorge zum Augenarzt gehen. 

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